Funktionsträger
Ortsbeauftragter (OB)
Uwe Prucker
Der OB leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.